Bitte beachten !

Folgende Dinge sind für eine Verpfändung unbedingt notwendig:

  • Fahrzeug mit Kfz – Brief, Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1+2, sowie alle Schlüssel.
  • Bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen Kfz–Brief sowie Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungs-bescheinigungen Teil 1+2.
  • Personalausweis oder Reisepass.
  • Sollten Sie nicht Fahrzeugeigentümer sein, muss dieser unbedingt bei der Verpfändung anwesend sein. (Vollmachten können aus rechtlichen Gründen leider nicht akzeptiert werden)

Zur Fahrzeugabholung bitte mindestens einen Tag vorher Termin vereinbaren

Pfandschein nicht vergessen! Dieser ist zur Auslösung zwingend erforderlich!

 

 

1. Stuttgarter KFZ-Pfandleihhaus - Thomas Stäbler - Tel. 0711 / 7352479
Öffnungszeiten Mo-Fr. 9.00 - 12.00 und von 13.00-17.00